Die Kontrolle der Vignettenpflicht erfolgt durch automatische Kennzeichenerkennungssysteme und manuelle Kontrollen. Bei Verstößen drohen folgende Strafen:
| Verstoß | Mindeststrafe | Höchststrafe | Zusätzlich |
|---|---|---|---|
| Keine Vignette | 120 € | 3.000 € | Nachkauf erforderlich |
| Abgelaufene Vignette | 120 € | 3.000 € | Nachkauf erforderlich |
| Manipulierte Vignette | 300 € | 3.000 € | Strafanzeige möglich |
| Falsch angebrachte Vignette | 120 € | 3.000 € | Korrekte Anbringung erforderlich |
| Vignette auf falschem Fahrzeug | 120 € | 3.000 € | Neue Vignette erforderlich |
Wenn Sie einen Strafbescheid erhalten haben und der Meinung sind, dass er ungerechtfertigt ist, haben Sie das Recht, Einspruch zu erheben.
Prüfen Sie den Strafbescheid sorgfältig auf Richtigkeit (Kennzeichen, Datum, Ort, Verstoß).
Legen Sie innerhalb von 4 Wochen schriftlich Einspruch ein. Richten Sie den Einspruch an die im Bescheid genannte Behörde.
Fügen Sie alle relevanten Belege bei (z.B. Kaufbeleg der Vignette, Fotos, Zeugenaussagen).
Die Behörde prüft Ihren Einspruch und teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.
Die Vignette hat folgende Einschränkungen:
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