Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Allgemeine Fragen

Eine Vignette ist eine Mautgebühr für die Nutzung des österreichischen Autobahnnetzes. Sie ist für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen verpflichtend und wird von der ASFINAG verwaltet.

Es gibt drei Vignettentypen: die Jahresvignette (ca. 14 Monate), die 2-Monatsvignette und die 10-Tages-Vignette. Jede ist als digitale oder Klebevignette erhältlich (außer Motorrad-Vignetten, die nur digital sind).

Ja, die Vignettenpflicht gilt für alle Fahrzeuge, unabhängig vom Herkunftsland. Ausländische Fahrer müssen eine gültige Vignette haben, bevor sie österreichische Autobahnen nutzen.

Nein, die Vignettenpflicht gilt nur für Autobahnen und Schnellstraßen, die dem Vignettensystem unterliegen. Bundesstraßen, Landesstraßen und Gemeindestraßen sind mautfrei.

Kauf und Bezahlung

Vignetten sind erhältlich: online (ASFINAG-Website), an Tankstellen, Trafiken, ÖAMTC/ARBÖ-Stellen und an Grenzübergängen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Servicegebiet-Seite.

Ja, die digitale Vignette kann bis zu 18 Tage im Voraus gekauft werden. Das Startdatum kann frei gewählt werden.

Online: Kreditkarte (Visa, Mastercard), Debitkarte, PayPal. Vor Ort: Bar und Karte. Die verfügbaren Zahlungsmethoden können je nach Verkaufsstelle variieren.

Anbringung der Klebevignette

Die Klebevignette muss von innen an der Windschutzscheibe angebracht werden, in der linken oberen Ecke (Fahrerseite). Sie muss von außen gut sichtbar sein.

Nein, die Vignette ist fahrzeuggebunden und kann nicht übertragen werden. Eine einmal angebrachte Klebevignette verliert ihre Gültigkeit, wenn sie entfernt wird.

Ausnahmen von der Vignettenpflicht

Befreit sind: Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (unterliegen der Streckenmaut), Einsatzfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Rettung), diplomatische Fahrzeuge und Fahrzeuge mit spezieller Ausnahmegenehmigung.

Das hängt vom Mietvertrag ab. Viele österreichische Mietwagen haben bereits eine Vignette. Prüfen Sie dies beim Mietwagenunternehmen. Wenn nicht, müssen Sie selbst eine kaufen.

Strafen und Einsprüche

Die Mindeststrafe beträgt 120 Euro, die Höchststrafe 3.000 Euro. Zusätzlich muss die Vignette nachgekauft werden. Weitere Details finden Sie auf unserer Richtlinien-Seite.

Ja, Sie können innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Strafbescheids Einspruch erheben. Wenden Sie sich an die zuständige Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Richtlinien-Seite.

Glossar der wichtigsten Begriffe

Maut
Gebühr für die Nutzung von Straßen, Tunnels oder Brücken. In Österreich gibt es Vignettenmaut und Streckenmaut.
Vignette
Nachweis für die bezahlte Mautgebühr. Kann als Klebevignette oder digitale Vignette vorliegen.
GO-Box
Elektronisches Gerät für die streckenbezogene Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen.
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